Wirtschaftlich vernünftige Abrechnungsverfahren, die Verkäufern eine geringe Ausfallquote gewährleisten und für alle Beteiligten zu möglichst hoher Zufriedenheit beim Kauf und Verkauf antiquarischer und gebrauchter Bücher führen: das wünscht sich jeder. Der Weg dorthin ist jedoch branchenintern einigermaßen umstritten. Gibt es überhaupt eine ernsthafte Beschäftigung mit der Problematik? Wer drei Antiquare nach ihrer Meinung zum Thema "Vorkasse oder offene Rechnung" fragt, erhält drei verschiedene Antworten. Ein Händler verschickt alle Bestellungen auf offene Rechnung egal, auf welchem Kanal sie kommen und sogar bei Flohmarkt-Plattformen wie Booklooker, wo sich kaum ein Käufer über Vorkasse beschwert. Ein anderer wählt das Verfahren der Kollegenbefragung oder der manuellen Suchmaschinen- und Telefonbuchrecherche, 'überprüft' den Besteller und entscheidet von Fall zu Fall. Schließlich gibt es denjenigen, der prinzipiell Vorkasse fordert und oft genug erstaunt feststellt, dass nicht alle Kunden dieses umständliche und vor Internet-Zeiten eher unübliche Verfahren von Seiten eines gewerblichen Verkäufers akzeptieren. Und so weiter.
Natürlich kann jeder seine Geschäftspraktiken im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen nach eigenen Vorstellungen ausgestalten. Und es ist sicher nicht immer klug, ein wertvolles Buch an einen unbekannten Besteller mit offener Rechnung zu verschicken. Aber hat das Feld der Zahlungsabwicklung in Zeiten, in denen zwei, drei Mausklicks zur Absendung einer Bestellung genügen und ein nennenswerter Umsatzanteil über die Plattformen generiert wird, bereits den ihm angemessenes Stellenwert in der Diskussion? Das kann bezweifelt werden. Die Position, dass eine direkt gestellte Rechnung, zumal eine offene, ein erstklassiges Kontaktinstrument ist, erweist sich vermutlich als nicht mehrheitsfähig. Es geht allerdings nicht darum, Verkäufern weitere äußere Verpflichtungen aufzuerlegen; eher wäre von einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung sinnvoller Branchenstandards zu sprechen. Handlungsbedarf besteht durchaus. Dass diejenigen, die auch bei Kleinstbestellungen betriebswirtschaftlich kaum zu rechtfertigenden Aufwand betreiben und von ihren Kunden als potenziellen Nicht-Zahlern denken, das bei Internetbestellungen immer noch fragile Verbrauchervertrauen beschädigen können, gehört deshalb mit auf die Tagesordnung.