Honnefelder rekapitulierte zunächst die aus seiner Sicht intensiven Bemühungen des Vereinsvorstands um transparente Information in Sachen BAG und Haftungsfragen. Nach der finanziellen Bewältigung der Krise habe sich der Vorstand an die sachliche Aufarbeitung des Desasters gemacht. Dabei seien gutachterlich Regressansprüche gegen die Aufsichtsräte der BAG festgestellt worden.
Honnefelder begründete die Empfehlung an die Hauptversammlung, die ehemaligen BAG-Aufsichträte dennoch zu entlasten, insbesondere damit, dass man diese Angelegenheit nicht nur juristisch, sondern im Blick auf die Auswirkungen für den gesamten Verband betrachten müsse. "Wir sollten den vielen Ehrenamtlichen, die im Verband tätig sind, nicht das falsche Signal geben." Eine Verfolgung von Regressansprüchen gegen Ehrenamtliche, "die zwar schuldhaft, aber nicht vorsätzlich gehandelt haben", wäre nach Ansicht des Vorstehers jedoch ein solches falsches Signal.
Diskutieren wollte niemand mehr. Der Antrag wurde bei drei Gegenstimmen und 90 Enthaltungen angenommen.