Mehrwertsteuer

Sieben Prozent fürs Hörbuch

24. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgelegt. Auf der Liste für den ermäßigten Steuersatz stehen – neben vielen anderen Produkten und Dienstleistungen, wie Babywindeln und das Bauhandwerk – auch die Hörbücher. Wie es nun weitergeht, erklärt SoA-Geschschäftsführerin Kyra Dreher, die den Börsenverein in dieser Sache in Brüssel vertritt.
Die erste Hürde ist genommen. Wie geht es weiter? Dreher: Nach der Sommerpause wird sich der Ministerrat mit dem Vorschlag der EU-Kommission befassen. Bis der reduzierte Steuersatz für Hörbücher deutsches Recht werden könnte, dürfte es noch einige Zeit dauern. In den Genuss der Steuersenkung sollen nur Audiobooks kommen, die den Inhalt eines Buches eins zu eins wiedergeben … Dreher: Diese Auslegung ist tatsächlich eng gefasst. Ich gehe aber davon aus, dass zum Beispiel gekürzte Lesungen oder Hörbücher mit kurzen, zum Zweck der Gliederung eingesetzten Musikeinspielungen durchaus mitgemeint sind. Hörspiele sind aber definitiv außen vor? Dreher: Voraussichtlich ja. Der Börsenverein muss jetzt erst einmal abwarten, wie der Richtlinienvorschlag im Detail formuliert wird. Um auf die endgültige Definition Einfluss zu nehmen? Dreher: Selbstverständlich wird der Börsenverein seine Ideen für einen möglichst umfassenden Kriterienkatalog in Brüssel kommunizieren. Die Kommission schlägt ja eine Ausweitung des Begriffs »Buch« vor. Das erweitert unseren Spielraum. Beim E-Book hatten Sie bisher aber noch keinen Erfolg … Dreher: Leider nicht. E?Books sind im Vorschlag der EU-Kommission nicht enthalten. Wir werden aber dranbleiben.