Online-Handel

Personalausweis mit Option der Internet-Identifikation

21. Juli 2008
Redaktion Börsenblatt
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Pläne für den neuen Personalausweis beschließen, der auf Wunsch auch als elektronische Identifikation für Geschäfte im Internet ausgestellt werden kann.
Dies bestätigte das Innenministerium in Berlin. So sollen die Bürger wählen können, ob sie einen landläufigen Personalausweis, einen besonders fälschungssicheren mit gespeicherten Fingerabdrücken oder (voraussichtlich ab 2010) einen mit Zusatzchip für Internet-Identifikation beantragen. Die Zusatzfunktionen seien frei und unabhängig voneinander wählbar, sagte eine Ministeriumssprecherin. Für die Identifikation im Internet soll neben dem Chip im Ausweis auch ein Zusatzgerät für den Computer nötig sein. Zusammen mit einer Geheimnummer (PIN) soll es damit möglich sein, sich für Geschäftspartner im Internet zweifelsfrei kenntlich zu machen. Ein Service-Anbieter, der Ausweisdaten online abfragt, muss vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragt haben und dort plausibel machen, wozu er beispielsweise den Namen und die Anschrift abfragen will. Wer im Internet Verträge rechtssicher abschließen will, kann dafür zukünftig die elektronische Signatur als Ersatz der manuellen Unterschrift verwenden. Wolfgang Höfs, Vorsitzender des Unternehmensverbands Antiquarischer Buchhandel Online e. V. (ABOEV), äußerte gegenüber boersenblatt.net: “Für den Antiquariatsbuchhandel im Internet kann diese optionale Funktion eines Identifizierungschips im Personalausweis interessant sein. Nach Einführung kann auch ohne großes Vertrauensverhältnis, wie es früher in vielen Jahren zwischen Antiquar und Kunden gewachsen ist, die Lieferung auf Rechnung erfolgen. Damit wird einerseits der Verbraucherschutz gefördert, anderseits werden die berechtigten Sicherheitsansprüche des Handels im Internet durch ein elektronisches Identifikationssystem gestärkt. Eine Pflicht zur Verwendung sollte es aber nicht geben.“