Angesprochen werden mit der Neuregelung Unternehmen, die als Dienstleister mit der Buchbranche zusammenarbeiten und keine ordentliche Mitgliedschaft beantragen können.
Die Regeln: Korrespondierende Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen des Bundesverbands und der zehn Landesverbände teilnehmen, sie erhalten Informationen zu branchenspezifischen Rechtsfragen, eine Verkehrsnummer und die Möglichkeit, am Abrechnungsverkehr der BAG Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH teilzunehmen. Zu den Leistungen gehören zudem ein kostenfreies BÖRSENBLATT-Abonnement, ermäßigte Anzeigenpreise im BÖRSENBLATT und die Möglichkeit, am Vorteilsprogramm des Börsenvereins teilzunehmen. Kleinstunternehmen mit bis zu zwei Mitarbeitern zahlen dafür jährlich 1.050 Euro, Unternehmen mit mehr als zwei Mitarbeitern 2.100 Euro.
Weitere Informationen erteilt Michaela Meier, Leiterin MitgliederService im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Telefon 069 / 1306-254, E-Mail:
meier@boev.de.