Wir brauchen endlich von der Bundesregierung ein durchdachtes Konzept für eine sinnvolle Stärkung des Schutzes schöpferischer Leistungen, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Stattdessen kapituliert der Rechtsstaat vor dem Unrecht und begünstigt dadurch rechtsfreie Räume im Internet. Insbesondere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sei jetzt gefordert, konstruktive Vorschläge zu erarbeiten.
Die derzeitige Entwicklung sei rechtsstaatlich sehr bedenklich, so Skipis, denn es werde beim Thema geistiges Eigentum mit zweierlei Maß gemessen, wenn nur gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz verfolgt würden. Oder sollen künftig auch nur noch gewerbsmäßige und keine privaten Autodiebstähle verfolgt werden, sagt Skipis. Ziel der Initiative des Börsenvereins sei es jedoch nicht, Internetnutzer zu kriminalisieren. Allerdings sei der strafrechtliche Umweg bislang die letzte Möglichkeit für die Verlage gewesen, zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Bei der momentanen Rechtslage kann nur der Staatsanwalt vom Internetzugangs-Provider Auskunft darüber verlangen, wer zu einem speziellen Zeitpunkt unter bestimmten, in Tauschbörsen sichtbaren dynamischen Internet-Adressen im Netz war. Ein durchsetzbarer zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, der von den Rechteinhabern gefordert wird, existiert nicht.