"Kunden der Videothek BeamDVD leihen DVDs mit Vermietrecht in körperlicher Form. Zudem bietet die BeamDVD GmbH einen DVD-Player optional zur Miete an, sowie den Service DVDs auf Kundenwunsch in den gleichzeitig gemieteten DVD-Player einzulegen", heißt es in der Stellungnahme. Weder aus dem Urheber noch aus dem Vermietrecht könne hergeleitet werden, dass eine Person nicht berechtigt sei, auf eine rechtmäßig gemietete DVD im Rahmen des privaten Gebrauchs über ein angemietetes Laufwerk per Fernverbindung zuzugreifen. Eine von der GEMA erwikte einstweilige Verfügung sei noch nicht zugestellt worden.