Urheberrecht

dbv unterstützt Position der UB Würzburg

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Muss eine Bibliothek, die Bücher für Leseterminals digitalisieren will, zunächst prüfen, ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet? Wie in boersenblatt.net berichtet, will der Börsenverein diese Frage in einem Musterprozess gegen die Universitätsbibliothek Würzburg prüfen lassen. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) ergreift nun Partei für die Auffassung der Bibliothek Würzburg: "Eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne orherige Genehmigung durch den Verlag muss möglich sein", heißt es in einer Stellungnahme des dbv.

Hier die Mitteilung im Wortlaut:  

"Die UB Würzburg wendet seit Kurzem § 52b UrhG an und digitalisiert gefragte, gedruckte Lehrbücher aus dem eigenen Bestand, um sie ausschließlich in den Räumen der Bibliothek an elektronischen Leseplätzen ihren registrierten Nutzern zugänglich zu machen. Durch einen unvorhersehbaren technischen Fehler war es an wenigen Tagen möglich, eingestellte Werke von den Leseplätzen herunterzuladen. Dieser Mangel wurde unmittelbar nachdem er entdeckt worden war abgestellt  - und zwar noch vor der Abmahnung durch den Verlag C. H. Beck. Die UB ist daher in diesem Punkt der Forderung
nachgekommen und hat die Unterlassungserklärung abgegeben.

Umstritten bleibt jedoch die Frage, ob eine Bibliothek vor jeder Digitalisierung prüfen müsse, ob ein Verlag bereit ist, einen Vertrag über ie elektronische Nutzung des jeweiligen Werkes abzuschließen. Die Universität Würzburg und der Deutsche Bibliotheksverband sind der Auffassung, dass sie hierzu nicht verpflichtet ist. Dies würde den praktischen Nutzen der Schrankenbestimmung in § 52b massiv einschränken und deren Sinn - die digitale Bereitstellung von Büchern des eigenen Bibliothesbestands - zuwider laufen. "Eine Pflicht zur vorhergehenden Prüfung und Verhandlung würde das vom Gesetzgeber neu eingeführte Nutzungsprivileg entwerten. Sie wäre völlig vage, könnte zu langfristigen Verzögerungen der Nutzungsmöglichkeiten für die Bibliotheken führen und sie u. U. sogar gänzlich verhindern", erklärt die Vorsitzende des Deutschen ibliotheksverbandes, Prof. Dr. Gabriele Beger."