Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hat den Strafantrag, den er im Herbst wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Filialist Ex Libris gestellt hatte, zurückgezogen.
Die falsche Preisangabe in einer Anzeige für ein Franz-Hohler-Buch sei keine bewusste Kundentäuschung, sondern ein Produktionsfehler gewesen, heißt es.
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