Als Zauberwort wird daher in jüngster Zeit die "Kultur-Flatrate" in die Debatte geworfen: Internet-Download von Musik und Texten, beliebig oft, zum Einheitstarif. Eine aktuelle Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht, im Auftrag der Grünen-Fraktionen im Bundestag und im EU-Parlament erstellt, hat ein solches Modell auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Fazit: Urheber haben zwar einen Anspruch auf Vergütung schöpferischer Leistungen, aber der Schutz bestimmter Verwertungsmodelle gehe damit nicht zwangsläufig einher.
Gerade dieser Passus muss Verleger ins Mark treffen, ist es doch ihr Geschäftsmodell, das die Entstehung kreativer Leistungen erst möglich gemacht hat. Welcher Autor schließt künftig noch einen Verlagsvertrag ab, wenn er weiß, dass sein neuer Roman alsbald nur noch per Download-Flatrate vermarktet wird – und ihm kaum noch Einkünfte winken. Wird er sich nicht lieber ganz aus dem Publikationsbetrieb zurückziehen, nur noch bei öffentlichen Lesungen auftreten und seine Bücher selbst als teure Handpressendrucke verkaufen? »Flat« ist ein vieldeutiges Wort. Verleger dürften es vor allem mit "öde", "geistlos" und "pleite" übersetzen.