Google Settlement

Rechteinhaber bekommen 60 Tage Aufschub - bis zum 6. Juli

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Die Einwendungsfrist für den Google-Buchsuche-Vergleich soll über den 5. Mai hinaus um 60 Tage verlängert werden - bis zum 6. Juli 2009. Dies geht aus einem dem Börsenverein vorliegenden Schreiben des Anwalts Michael Boni an den zuständigen Richter des New Yorker Gerichts hervor, das für die Urheberrechtsklage der amerikanischen Verleger-Vereinigung (AAP) und der Authors Guild gegen Google zuständig ist. Ebenfalls verschoben wird der Termin für die abschließende Anhörung, der ursprünglich für den 11. Juni angesetzt worden war. Den neuen Termin muss das Gericht selbst noch festlegen.

Michael Boni ist der Anwalt, der das Google Settlement im Wesentlichen ausgearbeitet hat. Die Fristverlängerung um 60 Tage ist mit den Beschwerdeführern AAP und Authors Guild auf der einen sowie mit Google auf der anderen Seite abgestimmt. Die federführenden Anwälte aller Parteien haben das Schreiben unterzeichnet.

Hintergrund der Fristverlängerung ist ein Anwaltsschreiben zahlreicher Autoren und Rechteverwaltungen (unter anderem von John Steinbeck und Philipp K. Dick), in dem eine viermonatige Verlängerung der Frist für Einwendungen gefordert wurde. In dem Schreiben wurde unter anderem die Komplexität des Settlements beklagt, die es Autoren erschwere, ihre Rechte in absehbarer Zeit zu ermitteln. Zudem sei die Google-Datenbank, in der die betroffenen Buchtitel aufgelistet seien, für einige Autoren teilweise nicht zugänglich gewesen oder enthalte Fehler.  Schließlich gebe es Unklarheiten über den Lieferbarkeitsstatus - ein Problem, über das sich vor allem europäische Verleger beschwert haben.

Die Fristverlängerung liegt auch im Interesse der deutschen Verleger, die - vertreten durch den Börsenverein - ebenfalls versucht haben, einen Aufschub zu erwirken. Dies wird auch ein Thema der Konferenz zum Google Settlement sein, die heute um 10 Uhr im Münchner Literaturhaus beginnt.