Wallenfels trifft sich demnächst mit den Vertriebsleitern deutscher Verlage, um mit ihnen über die erwartende Neuregelung in Österreich zu sprechen: »Letztlich zeigt sich nach dem Urteil des EuGH, dass die Spielräume auf EU-Ebene sogar größer sind als gedacht«.
Das Urteil hatte sich bereits im Herbst abgezeichnet: Generalanwältin Verica Trstenjak hatte damals in ihrem Schlussplädoyer des Verfahrens deutlich gemacht, dass die Importregelung in ihrer jetzigen Form die deutschen Verlage diskriminiere. Die beanstandete Regelung gibt vor, dass österreichische Importeure den Preis, den die Verlage für Deutschland festlegen, nicht unterschreiten dürfen. Die Generalanwätling argumentierte damals, dass die deutschen Verlage so daran gehindert würden, auf die Marktgegebenheiten in Österreich einzugehen. In diesem Sinne hat nun auch der Gerichtshof entschieden.