Allerdings ähnelt die Ausdauer, mit der der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) die Wiedereinführung der Preisbindung verfolgt, durchaus dem Elan des kecken Männchens im Ricola-Spot. Der blonde Hänfling legt sich mit großen, kräftigen Finnen an, die am Ende klein beigeben müssen. Denn so richtig ernst nehmen kann der pfiffige Schweizer die schwitzenden Fernseh-Finnen mit ihren um die Hüfte geschlungenen Handtüchern nicht. Muss man extra erwähnen, dass Finnland keine Preisbindung hat?
Für den SBVV gibt es aber noch keinen Sieg zu feiern. "Außen roh und kantig, innen wunderbar mild und köstlich" – so werben die eidgenössischen Ricola-Produzenten für ihre Pastille. Das passt wieder ins Bild. Kantig ist das neue Gesetz, das nun auf den Weg gebracht ist, in der Tat – es enthält Ausnahmen, die nicht jedem gefallen dürften, etwa zum Online-Handel und zum Geschäft mit Schulbüchern. Und: Die Regelung kann noch komplett gekippt werden, bevor man überhaupt zum köstlichen Kern vordringt. Denn der Ständerat muss noch sein Plazet erteilen. Und selbst wenn das Gesetzgebungsverfahren reibungslos vonstattengehen sollte, wird der Bundesrat, also die Regierung, das Gesetz voraussichtlich alle drei Jahre auf den Prüfstand stellen. Ausgerechnet der Bundesrat, ein Gremium, das nicht gerade als preisbindungsfreundlich gilt. Die Preisbindung bleibt ein Dauerlutscher. Nicht nur in der Schweiz.