Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde Verwaltungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet, Hadopi).
Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen.