Versandbuchhändler
Listenprivileg soll doch erhalten bleiben
23. Juli 2015
Adress- und Versandhändler atmen auf: Die Weitergabe von Adressen zu Werbezwecken im Rahmen des sogenannten Listenprivilegs soll nun doch nicht von einem schriftlichen Vorab-Einverständnis des Verbrauchers abhängig gemacht werden.