Versandbuchhändler

Listenprivileg soll doch erhalten bleiben

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Adress- und Versandhändler atmen auf: Die Weitergabe von Adressen zu Werbezwecken im Rahmen des sogenannten Listenprivilegs soll nun doch nicht von einem schriftlichen Vorab-Einverständnis des Verbrauchers abhängig gemacht werden.

Der Kompromiss der Regierungsparteien sieht nach einem Bericht des "Handelsblatts" vor, dass die Unternehmen die Verbraucher lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Weitergabe der Kundendaten informieren müssen, wenn auch in drucktechnisch herausgehobener Form. Der Verbraucher muss der Weitergabe also aktiv widersprechen, was der bisherigen "Opt-Out"-Handhabung entspricht. Weiterhin muss der Werbende künftig angeben, von wem er die Adresse bezogen hat. Dies nach Auffassung der Koalition für mehr Transparenz im Adresshandel sorgen.

Die Novelle soll voraussichtlich am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

 

Hier die Meldung des Bundesverbands der Deutschen Versandbuchhändler.