Europäische Norm

Spielzeugrichtlinie

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Um eine Ausnahmeregelung für die Prüfanforderungen bei Pappbilderbüchern zu erreichen, wird mit dem Deutschen Institut für Normierung eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich im November erstmals treffen soll. Nun ist die Kompetenz vder Pappbücher produzierenden Verlage gefordert, sagte Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang. Die Verleger forderten ein entschiedenes Engagement des Börsenvereins.  

Nach Ansicht nicht nur von Verlegern macht die Richtlinienverordnung nur bedingt Sinn: Problematisch bei der Art einer Ecken-Abreiß-Prüfung ist nämlich, dass Kleinkinder nicht mit den Zähnen eine Pappecke abbeißen, sondern daran lutschen und nuckeln. Die Gefahr einer abgerissenen und verschluckten Pappecke ist auch nach Ansicht von Medizinern und Fachleuten nicht gegeben. Die federführenden Ausschüsse im EU-Parlament haben ebenfalls die Unsinnigkeit dieser Prüfnorm empfunden. Im sogenannten Trialog-Verfahren waren aber EU-Rat und EU-Kommission im vergangenen Jahr nicht bereit, bei der Richtlinie eine Ausnahme für Pappbilderbücher zu machen - sodass sich in der EN71 am Ende nun gar keine Aussage zu den Pappbüchern findet.

Um das Problem in den Griff zu kriegen, wurde das europäische Normierungszentrum CEN beauftragt, eine harmonisierende Regelung herbeizuführen. Für die Dauer eines solchen Verfahrens rechnet Jessica Sänger von der Rechtsabteilung des Börsenverein mit einem Zeitraum von drei bis vier Jahren, wie sie heute auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj) in Berlin sagte.

"Wir dürfen in dieser Frage nicht locker lassen", forderte Ravensburger-Geschäftsführerin Renate Herre. Dafür, so die Meinung der anwesenden Jugendbuchverleger, brauche es eine Öffentlichkeit. Michael Becker von Baumhaus schlug vor, die Kompetenz eines TÜV-Fachmanns zu bemühen.

In Frankreich habe das entsprechende Ministerium eine Verordnung erlassen, die keine Pappecken-Abreiß-Prüfung vorsieht.