Einstweilige Verfügung gegen Weltbild

Landgericht Augsburg untersagt Vergütungen für Sammelbesteller

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Augsburg hat auf Antrag der Preisbindungstreuhänder in einer Einstweiligen Verfügung vom 17. Juni Weltbild untersagt, Sammelbestellern ("Quelle/Weltbild Profi-Partner") für die von ihnen getätigten Sammelbestellungen preisgebundener Bücher eine Vergütung von bis zu 12 Prozent zu gewähren.
Die Sammelbesteller seien als Letztabnehmer anzusehen und träten selbst als Käufer auf. Die Weitergabe der Bücher sei nicht als Weiterverkauf zu werten, da damit kein eigener wirtschaftlicher Zweck verfolgt werde.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, da Weltbild Widerspruch einlegen kann.