Die Diskussion um das Urheberrecht bleibt unübersichtlich. Von der generellen Leugnung geistigen Eigentums bis zu strengen Sanktionen für Rechtsverletzer reicht das Spektrum. Das vorläufige Scheitern des französischen Internetgesetzes zeigt, dass im Ringen um Schutzmaßnahmen nicht andere, ebenso sensible Rechtsgüter wie die Kommunikationsfreiheit in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen. Offene Gesellschaften müssen unter Umständen die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung aushalten, wenn deren Bekämpfung Grund- und Bürgerrechte auszuhebeln droht.
Offene Gesellschaften müssen eine weitere Zumutung ertragen: dass in ihnen Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. So mehren sich bis hinauf ins US-Department of Justice die Zweifel am Google Book Settlement. Selbst Amazon-Präsident Jeff Bezos mischt sich in die Diskussion ein und mahnt eine Revision des Vergleichs an.
Für die Praxis taugen nicht die Kategorien des Glaubenskampfes: Hier müssen Lösungen gefunden werden, die allen Seiten Zugeständnisse abverlangen – ob bei der Prüfung des Google Book Settlements (mit der Option Neuverhandlung) oder bei der Klärung der Lese- und Kopierrechte in der ULB Darmstadt. Wie bei jedem Kompromiss gibt es aber auch hier Dinge, die unverhandelbar sind. Dazu gehört das existenzielle Recht von Autoren und Verlegern, für ihre kreative Leistung bezahlt zu werden – und nicht respektlos abgefunden zu werden à la Google oder Kultur-Flatrate.