Urheberrecht

10 Cent Urheberabgabe für USB-Sticks

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Bei der im neuen Urheberrecht vorgesehenen Abgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten zeichnet sich eine Einigung ab.

Geplant ist eine Vergütungspauschale von 10 Cent pro Speicherkarte oder USB-Stick. Da teilte der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien am Montag in einer Pressemitteilung mit. Bereits im Mai habe sich der Branchenverband mit den Verwertungsgesellschaften auf diese Pauschale geeinigt. Noch offene Fragen sollen in weiteren Verhandlungen geklärt werden. 

Laut Branchendienst heise online mahnen Industrievertreter mit Kenntnis der Verhandlungen indes zur Zurückhaltung. Zwar sehe es nach einer Einigung aus, doch seien wichtige Detailfragen noch ungeklärt. Ein Großteil der Industrie habe den neuen Sätzen noch nicht zugestimmt.

Das neue Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Hersteller und Importeure Urheberabgaben für Speicherkarten und USB-Sticks an die Verwertungsgesellschaften abführen müssen, weil mit den Medien auch abgabepflichtige Werke vervielfältigt werden können.

Die Vergütungssätze sollen von Verwertern und Industrie ausgehandelt werden. Das neue Urheberrecht ist seit Anfang 2008 in Kraft. Die Verhandlungen sind seither im Gange.