Mit der Änderung können ausländische Verlage ab August einen speziell auf Österreich ausgerichteten Mindestpreis empfehlen. Damit sollen die ausländischen den österreichischen Verlegern gleichgestellt werden – so wie es der Europäische Gerichtshof gefordert hatte.
An der Chancengleichheit für die Buchhändler ändere sich dadurch nichts, so Michael Kernstock, Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich in einer Pressemitteilung: »Das Buchpreisbindungsgesetz behält auch seinen nachgewiesenen positiven Effekt für die Konsumenten, weil es eine stabilisierende Wirkung auf die Buchpreise hat«.
Gerald Schantin, Präsident des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels, ist ebenfalls zufrieden mit der Neuregelung: »Das novellierte Buchpreisbindungsgesetz ist ein solides Fundament sowohl für die österreichischen Verlage als auch für den österreichischen Buchhandel«.
Den deutschen Verlagen kommt die Novelle nur entgegen. Das hatte Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels schon unmittelbar nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April deutlich gemacht: »Letztlich zeigt sich, dass die Spielräume auf EU-Ebene sogar größer sind als gedacht«, so Wallenfels damals.
Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs wurden die deutschen Verlage bei der Importregelung in ihrer bisherigen Form diskriminiert. Denn bislang sah Paragraf 3 des Preisbindungsgesetzes vor, dass die Letztverkaufspreise in Österreich von den Importeuren festgelegt werden – und der für das Herkunftsland festgelegte Nettopreis dabei nicht unterschritten werden darf (im konkreten Fall: der gebundene Ladenpreis für Deutschland). Die deutschen Verlage würden so daran gehindert, auf die Marktgegebenheiten in Österreich einzugehen, monierte das Gericht.
Jetzt dürfen deutsche Verlage eigene Preise für Österreich empfehlen - mit der Maßgabe, dass die Importeure diese Mindestpreise nicht unterschreiten dürfen.
Hintergrund des Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof war allerdings ein ganz anderer: Der österreichische Filialist Libro hatte ab August 2006 Titel deutscher Verlage unter Preis angeboten – und sich einer Abmahnung durch den Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft nicht unterworfen. Der daraus entstandene Rechtsstreit landete vor dem Obersten Gerichtshof in Wien, der den Fall dann an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiterreichte.
Verstößt der seit dem Jahr 2000 vorgeschriebene Mindestpreis gegen den Grundsatz des grenzüberschreitenden freien Warenverkehrs? Das war eine Frage, die dabei auf den Prüfstand kam. Doch letztlich konnte sich die Branche über gute Nachrichten aus Luxemburg freuen: Denn grundsätzliche Kritik an der Buchpreisbindung übte der Europäische Gerichtshof nicht. Ihm ging es nur darum, eine Schwachstelle im System zu beheben – was nun mit der Novelle geschehen ist.