"Auch bei den Sozialplanverhandlungen für die 106 bei Buch Habel angekündigten Entlassungen am 20. Juli in Frankfurt hatte der Arbeitgeber überraschend behauptet, nur der von ihr vorgesehene Personalabbau in den Filialen Krefeld und Mainz/Am Brand stellten eine sozialplanpflichtige Maßnahme dar. In den übrigen
Läden von Buch Habel werde die Geschäftsführung die Sozialplanverhandlungen lediglich
auf freiwilliger Basis führen", heißt es in der Mitteilung.
Diese Mitteilung widerspricht leut ver.di der früheren Zusicherung, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen und den Beschäftigten keine Aufhebungsverträge anzubieten, bis über einen Sozialplan endgültig – notfalls in einer Einigungsstelle – entschieden sei. Der Gesamtbetriebsrat habe in seiner Sitzung am vergangenen Freitag deshalb den Wiesbadener Rechtsanwalt Otto Jäckel beauftragt, sowohl rechtlich zu prüfen, ob beim angekündigten Personalabbau nicht Sozialplanpflicht für alle Filialen von Buch Habel bestehe
und gegebenenfalls ein entsprechendes arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.