Einstweilige Verfügung
Buchpreisbindung: Drogerie gibt unzulässige Rabatte
23. Juli 2015
Mit einer einstweiligen Verfügung haben die Preisbindungstreuhänder der Verlage jetzt eine Aktion der Drogerie-Kette Müller in Ulm ausgebremst. Der Einzelhändler lockte seine Kunden mit einem »Dankeschön«-Rabatt von drei Prozent, der beim nächsten Einkauf verrechnet wurde.