Einstweilige Verfügung

Buchpreisbindung: Drogerie gibt unzulässige Rabatte

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Mit einer einstweiligen Verfügung haben die Preisbindungstreuhänder der Verlage jetzt eine Aktion der Drogerie-Kette Müller in Ulm ausgebremst. Der Einzelhändler lockte seine Kunden mit einem »Dankeschön«-Rabatt von drei Prozent, der beim nächsten Einkauf verrechnet wurde.
Auch preisgebundene Bücher aus dem Drogerie-Sortiment fielen darunter – was die Preisbindungstreuhänder als unzulässigen Preisnachlass monierten und nach einer Abmahnung vor das Ulmer Landgericht brachten (Beschluss vom 22. Juli).