Wahlprüfsteine

Wer gewählt werden will, muss Farbe bekennen

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Am 27. September ist Bundestagswahl. Das Börsenblatt hat fünf Parteien, die im Parlament vertreten sind, zum Frage-Antwort-Spiel gebeten: Wie wird sie aussehen, ihre Politik fürs Buch?

1. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beim Buch steht zur Disposition. Darf an dieser Stellschraube gedreht werden?

CDU
Bücher sind Kulturgut und Teil unserer kulturellen Identität. Ihr kultureller Wert darf nicht mit ihrer ökonomischen Funktion gleichgesetzt werden. Bücher bleiben auch in Zeiten des elektronischen Datenverkehrs ein unverzichtbares Medium. Wir haben uns daher für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt. Steuererhöhungen lehnt die CDU ab. Wir wollen eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen.

SPD
Nein, der reduzierte Mehrwertsteuersatz für das Buch muss beibehalten werden. Die SPD hat sich in der Großen Koalition gleich zu Beginn der Wahlperiode auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt. Die Form der indirekten Kulturförderung durch das Instrument aus Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung wollen wir beibehalten. Aus kultur- und bildungspolitischen Gründen gehören zu den vom ermäßigten Mehrwertsteuersatzes umfassten Produkten und kulturellen Leistungen sowie Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen, etwa Druckerzeugnisse, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, insbesondere Bücher, Zeitungen, Gemälde, Zeichnungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes sowie Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen wie Theater und für Zirkusvorführungen.

FDP
Die FDP beabsichtigt nicht, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bücher zu verändern.

Bündnis 90 / Die Grünen
Nein. Auch im Rahmen einer von uns geforderten generellen Reform des Mehrwertsteuersystems soll für Bücher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhalten bleiben.

Die Linke
Der ermäßigte Steuersatz für Kulturgüter wie Bücher, Noten und andere Kunstwerke ist ein wesentliches Instrument der indirekten Kulturförderung. Er ermöglicht, dass diese Kulturgüter zu erschwinglichen Preisen angeboten werden können. An dieser Stellschraube darf nicht gedreht werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Bücher muss unbedingt erhalten bleiben.

2. Ist das Buchpreisbindungsgesetz unverzichtbar, um die kulturelle Vielfalt zu erhalten? Und muss es auch für E-Books gelten?

CDU
Da Bücher einen herausragenden kulturellen Wert besitzen, hat ein regulierter Preis für Bücher einen auch gesellschaftlich positiven Effekt. Er ermöglicht ein dichtes Netz an Buchhandlungen und sichert so einen breiten Zugang zu Büchern. Gleichzeitig hilft er kleineren Verlagen und fördert so die Vielfalt des Angebots. Die Einbeziehung von E-Book-Dateien in die Buchpreisbindung kann sinnvoll sein.

SPD
Das Buchpreisbindungsgesetz hat sich bewährt und bleibt ein wichtiges kulturpolitisches Instrument, um das Kulturgut Buch zu schützen und die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Die Buchpreisbindung sichert die Vielfalt und Qualität des Buchangebotes in Deutschland, erhält ein enges Netz von Buchhandlungen mit qualifiziertem Personal auch in kleinen und mittleren Orten und gewährleistet eine angemessene Vergütung für Autorinnen und Autoren. Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Fortentwicklung des Urheberrechts in der digitalen Welt wird auch über die Frage der Ausweitung der Buchpreisbindung auf digitale Bücher, die so genannten E-Books zu diskutieren sein.

FDP
Das Buchpreisbindungsgesetz ist aus kulturpolitischer Sicht unverzichtbar und sollte auch für E-Books gelten. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist für Händler, die seit längerem mit E-Books handeln, eine Übergangsfrist einzuräumen.

Bündnis 90 / Die Grünen
Die Buchpreisbindung dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer soll den Erhalt eines breiten Buch-angebots sichern und zugleich gewährleisten, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstel-len fördert. Bündnis 90 / Die Grünen halten deshalb am Prinzip der Buchpreisbindung fest. Wir sind der Überzeugung, dass für den Kulturbereich der Schutz des geistigen Eigentums unerlässlich ist. Die Digitalisierung macht das Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht überflüssig. Im Gegenteil, eine Gesellschaft, die einen wachsenden Teil der Wertschöpfung aus kulturellen und kreativen Produkten und Dienstleistungen gewinnt, ist auf ein funktionierendes Urheberrecht dringend angewiesen. Zugleich ist der Zugang der Gesellschaft zu Kunst und Kultur sicherzustellen.

Die Linke
Bücher sind mehr als eine Ware. Sie sind ein besonderes kulturelles und ästhetisches Gut und dürfen nicht allein nach Verwertungskriterien betrachtet werden. Die Linke setzt sich dafür ein, das Kulturgut Buch auch im digitalen Zeitalter zu erhalten und allen zugänglich zu machen. Wir tun dies im Bewussstein dessen, welchen Wert Bücher für die Bildung und Entwicklung eines jeden Menschen haben – namentlich für jene, die noch am Beginn ihrer Entwicklung stehen. Die Buchpreisbindung ist unverzichtbar, um die Vielfalt und Qualität der Buchproduktion zu sichern. Das Buchpreisbindungsgesetz sollte auch für die so genannten E-Books gelten. Auch hier ist es nötig, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten, der Bildung von Monopol-Strukturen entgegenzuwirken. Wir plädieren für eine enge Interpretation dessen, was unter einem E-Book zu verstehen ist. Preiszubinden sind solche E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen.


3. Können die Verleger beim Tauziehen um das Google Book Settlement auf Ihre Unterstützung bauen?

CDU
Unverzichtbar bleibt auch künftig, Autoren in die Entscheidung über die Digitalisierung ihrer Werke mit einzubeziehen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat sich frühzeitig für eine Sensibilisierung von EU-Kulturministerrat und EU-Kommission eingesetzt. Gleichzeitig werden in seinem Bereich die Deutsche und die Europäische Digitale Bibliothek gefördert, die nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten auswählen. Beim Google Book Settlement sind jetzt in erster Linie die Rechteinhaber und ihre Interessenvertretungen gefragt.
 

SPD
Ja, die Verleger können bei den Verhandlungen über das so genannte Google Book Settlement auf die Unterstützung der SPD bauen. In der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass diese von Google beabsichtigte Vereinbarung mit den Urhebern auch aus politischer Sicht bewertet und begleitet wird. Aus unserer Sicht muss der Schutz der Rechteinhaber unbedingt gewahrt bleiben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich im Wettbewerbsfähigkeitsrat der Europäischen Union für ein gemeinsames europäisches Vorgehen der EU-Kommission gegenüber Google eingesetzt, um die mit dem Projekt »Google Books« und dem angestrebten Vereinbarung verbundenen Auswirkungen für die Verleger, Buchhändler und Autoren in Deutschland sowohl unter urheberrechtlichen als auch unter kulturpolitischen und kartellrechtlichen Aspekten zu prüfen. Im Deutschen Bundestag hat die SPD gemeinsam mit anderen Fraktionen das Thema Google Book Settlement aufgegriffen und gegenüber den Beteiligten, vor allem aber Google selbst, deutlich gemacht, dass der Schutz der Urheber und ihrer Rechte im Mittelpunkt jedweder Vereinbarungen stehen muss.

FDP
Ja. Die FDP sieht das Google Book Settlement als problematisch an. Eines der tragenden Prinzipien des Urheberrechts ist, dass jede Werk-nutzung nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist. Google versucht, dieses Prinzip durch ein »Opt-out-Modell« zu ersetzen. Die FDP teilt die Auffassung, dass das Google Book Settlement in Teilen, womöglich gegen zwingende Bestimmungen des internationalen Urheberrechts verstoßen und deshalb über die USA hinaus negative Auswirkungen für deutsche Rechteinhaber haben könnte. Neben den urheberrechtlichen Problemen wirft das geplante Book Settlement auch kulturpolitische Fragen auf. Durch die massenhafte Digitalisierung geschützter Werke auf zwei-felhafter urheberrechtlicher Basis könnte Google möglicherweise ein faktisches Monopol schaffen. Die FDP nimmt das Thema sehr ernst und hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/13372).




Bündnis 90 / Die Grünen
Ja. 

Die Linke
Nach unserer Kenntnis bezieht sich das Google Book Settlement in erster Linie auf die Urheber, also die Autoren. Diese sind aufgerufen, ihre Werke entweder Google zur Nutzung zu überlassen oder diese Nutzung zu untersagen. Wir sehen es als Problem an, dass eine kommerzielle Firma, anfangs ohne entsprechende Vergütung für die Urheber, ohne Bitte um Erlaubnis und ohne ein vertragliches Begleitinstrumentarium, die Werke zur Generierung von Werbeeinnahmen nutzt. Die Verhandlungen über einen jrustischen Vergleich zur Entschädigung der Urheber kamen erst unter dem Druck des amerikanischen Ajutorenverbandes und der Verlage vor einem lokalen Gericht zu Stande. Der Vergleich soll globale Wirkung entfalten. Das zeigt, dass die globale Verbreitung der Kommunikationsstruktur Internet bisher nicht angemessen demokratisch und rechtlich eingerahmt worden ist. Wir begrüßen daher, dass die VG Wort mit Google um eine angemessene Beteiligung der deutschen Urheber an den erzielten Erlösen verhandelt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Autorinnen und Autoren für vergriffene und nicht mehr verlegte Werke keinen Cent von ihren Verlagen bekommen hätten. Nun haben sie immerhin die Möglichkeit, weitere Einnahmen zu generieren. Zudem ist festzustellen, dass Google nur nicht regulär lieferbare Bücher für den amerikanischen Markt scannt. Die aggressive Strategie von Google zur Aneignung von Inhalten bewerten wir dennoch kritisch, auch wenn wir das Ziel, den Zugang zu älteren, nicht geschützten Werken zu eröffnen, für sinnvoll erachten. Die Sicherung kulturellen Erbes verstehen wir jedoch als öffentliche Aufgabe, die nicht privaten Firmen überlassen werden sollte.

4. Wie sollte das Urheberrecht der Zukunft aussehen, um den Interessen von Nutzern und Urhebern / Verwertern gleichermaßen gerecht zu werden?

CDU
Die Digitalisierung und das Internet sind die Triebfedern für entscheidende Veränderungen in unserem Leben und in unserer Arbeitswelt. Sie stellen Kultur und Medien vor grundlegende Herausforderungen. Wir wollen diesen Innovationsschub in Deutschland unterstützen und so gestalten, dass neben der Vielfalt und der Qualität der Medien auch das Bewusstsein für den Wert kultureller Leistungen gestärkt wird. Dem zunehmenden Wert des geistigen Eigentums für die Kreativen muss durch die Sicherung der Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter durch das Urheberrecht Rechnung getragen werden. Wir setzen uns für einen fairen Ausgleich der Interessen von Künstlern, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Verbraucher- und Datenschutz sowie der Technologieanbieter ein.

SPD
Im Regierungsprogramm haben wir uns im Zusammenhang mit der Frage nach Anpassungen des Urheberrechts in der digitalen Welt dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer Kulturflatrate zu prüfen. Im Regierungsprogramm der SPD heißt es dazu wörtlich auf Seite 77: »Gerechte Vergütung kreativer Arbeit. Wir wollen im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes erreichen, dass Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können. Es kommt darauf an, das geistige Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht sollen in der digitalen Welt ein angemessenes Einkommen aus der  Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Die Zukunft der Digitalisierung stellt uns vor neue  Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir im Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen. Wir setzen uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein.«

FDP
Vor allem im digitalen Umfeld artikulieren die Nutzer ihre Interessen im urheberrechtlichen Kontext heute deutlicher als in der Vergangenheit. Im Kern geht es dabei stets um die Frage, in welchem Umfang die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber und Verlage zugunsten einer zustimmungsfreien – und womöglich sogar vergütungsfreien – Nutzung beschränkt werden sollen. In manchen Bereichen, wie etwa im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird der Wunsch nach weitreichenden Ausnahmen vom Urheberrecht mit vermeintlich übergeordneten Interessen (freier Zugang zu Informationen) begründet. Aus dem berechtigten Bedürfnis nach Interessenausgleich wird dabei immer öfter der Anspruch nach einer weitgehenden Beschneidung des Urheberrechts zugunsten einer ungehinderten Werknutzung hergeleitet. Das unterstützt die FDP nicht. Das geltende System der urheberrechtlichen Schranken, das auf den – abschließenden – Vorgaben des Gemeinschaftsrechts beruht, hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Der Interessenausgleich zwischen Nutzern und Rechteinhabern ist im Rahmen dieses Systems weiterzuentwickeln. An den Grundsätzen des Urheberrechts ist dabei festzuhalten. Einige wichtige Fragen, wie der sachgerechte Umgang mit sog. »Verwaisten Werken«, müssen gelöst werden. Im Übrigen verweisen wir auf die Antworten zu den anderen Fragen.

Bündnis 90 / Die Grünen
Wir treten für einen konstruktiven Dialog zwischen VerwerterInnen, UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen, ProduzentInnen und NutzerInnen ein. Aus grüner Sicht ist es dringend an der Zeit, gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Wir werden auch weiterhin diesbezügliche Ansätze unterstützen und intensiv begleiten. Die daraus resultierenden Impulse für eine weitere Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden wir politisch und parlamentarisch aufgreifen.

Die Linke
Bei der Anpassung des Urheberrechts an die neuen Bedingungen des digitalen Zeitalters steht die Frage, wie einerseits der Schutz des »geistigen Eigentums« und andererseits der freie Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur besser gewährleistet werden kann. Das Internet bietet Chancen, neue Geschäftsmodelle im Sinne der Nutzer wie auch der Urheber zu entwickeln. Sie gilt es zu fördern. Aus unserer Sicht ist eine Stärkung der Rechte und Wirkungsmöglichkeiten der Kreativen dringend notwendig. Das 2002 verabschiedete Urhebervertragsrecht hat zwar bislang nicht zu den erhofften Verbesserungen für die Kreativen geführt, das ist aber kein Grund, es grundsätzlich in Frage zu stellen. Es geht nach wie vor darum, es durchzusetzen. Die vorgesehenen verbindlichen Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung in den einzelnen Branchen müssen endlich abgeschlossen werden.

6. Wodurch wollen Sie sicherstellen, dass Urheber und Verwerter für ihre Leistung auch künftig entsprechend vergütet werden? Bringt die vieldiskutierte Kulturflatrate die Lösung?
 
CDU
Die CDU will den finanziellen Wert kultureller und kreativer Leistungen stärker im gesellschaftlichen Bewusstsein verankern. Dazu trägt auch eine verstärkte und frühzeitige Medienerziehung bei. Ein möglichst umfassender Zugang zur Kultur ist wichtig. Kulturgenuss ohne die Bereitschaft, das Werk von Künstlerinnen und Künstlern zu honorieren, führt jedoch letztlich zur kulturellen Verarmung unserer Gesellschaft. Eine Kultur-Flatrate entzieht den Künstlerinnen und Künstlern sowie den Rechteinhabern entscheidende Rechte an der Verbreitung und Veröffentlichung ihrer Werke und verhindert neue Verwertungsmöglichkeiten. Weiterhin erscheint die derzeit diskutierte Höhe der Pauschale den berechtigten finanziellen Interessen der Kreativen kaum angemessen. Eine Kultur-Flatrat ist darüber hinaus nicht geeignet, die Aushöhlung der Urheberrechte insbesondere im Internet einzudämmen und verhindert individuelle Leistungsanreize.

SPD
Bitte beachten Sie auch die Antwort auf Frage 4. Vor allem in der digitalen Welt kommt es darauf an, geistiges Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht soll ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Es bedarf eines vernünftigen Ausgleichs zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Daher will die SPD im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes im Dialog mit Urhebern und Verwertern nach Lösungen suchen und dabei Zukunftsmodelle wie eine Kulturflatrate diskutieren und prüfen.

FDP
Voraussetzung dafür, dass die Rechteinhaber für ihre Werke und Leistungen angemessen vergütet werden können, sind folgende Rahmenbedingungen im Ur-heberrecht:

  • Strikte Beibehaltung des Grundsatzes, dass für jede Nutzung zuvor die erforderlichen Lizenzen erworben werden müssen;
  •  Wahrung des Ausnahmecharakters der sogenannten Schranken des Urheberrechts im Lichte des »Drei-Stufen-Tests« und der übrigen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben;
  •  Beibehaltung der geltenden Schrankensystematik (abschließender Katalog von Einzelvorschriften), keine Schaffung einer Generalklausel nach dem Vorbild des US-amerikanischen »fair use«;
  •  Weitere Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet;
  •  Kein über das Urheberrecht vermittelter Zwang zur »Open-Access«-Publikation;
  •  Fortentwicklung des Urhebervertragsrechts.

Die FDP ist gegen die Einführung einer Kulturflatrate. Ein solches Vergütungsmodell würde rechtswidrige Nutzungen im Internet faktisch legalisieren und das Urheberrecht als Eigentumsrecht in der digitalen Welt vollständig entwerten. Eine solche Kultursteuer ist aus ordnungspolitischer und auch aus kulturpolitischer Sicht abzulehnen. Abgesehen davon, dass die Kulturflatrate die falsche Antwort auf die offenen Fragen im Urheberrecht ist, würde für das Inkasso und die Verteilung der Abgabe zwangsläufig ein neues bürokratisches Monstrum geschaffen werden. Schließlich ist eine Kulturflatrate auch sozialpolitisch abzulehnen. Um wenigstens annähernd die Verluste der Rechteinhaber ausgleichen zu können, müsste sie sehr hoch sein und würde auch von Menschen bezahlt werden müssen, die tatsächlich keine geschützten Werke aus dem Internet herunterladen. Die Kulturflatrate würde also zu einer ungerechtfertigten Sozialisierung der Kosten für illegale Downloads führen.

Bündnis 90 / Die Grünen
Das Modell einer Kulturflatrate bietet neben zusätzlichen Einnahmen für Rechteinhaber viele Vorteile: Nutzerinnen und Nutzer von Tauschbörsen würden entkriminalisiert, Ermittlungsbehörden und Gerichte entlastet und der Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses massiv verbessert. Und nicht zuletzt wäre die Unterhaltungsindustrie von der Last befreit, ihre eigenen Konsumen-ten zu verfolgen. Deshalb haben wir im März dieses Jahres ein Gutachten zur Frage der rechtlichen Machbarkeit einer Kulturflatrate vergeben. Dieses Gutachten macht deutlich: Eine Kulturflatrate und damit eine mögliche Option für eine Pauschalvergütung für das Internet ist nach nationalem und europäischem Recht machbar. Dieses Ergebnis zeigt zunächst, dass es Möglichkeiten gibt, die Gräben zu verlassen, in die sich in den letzten Jahren Musikindustrie, VerwerterInnen, UserInnen, Anwaltschaften und Verfolgungsbehörden begeben haben. Aus grüner Sicht ist es dringend an der Zeit, gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen.
Wir wollen die Ergebnisse unseres Gutachtens als Grundlage und Aufforderung verstanden wissen, die Möglichkeiten, einen fairen Ausgleich zwischen NutzerInneninte-ressen und den Rechten der UrheberInnen kreativer Werke im Netz auszuloten und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Derzeit befassen sich Bündnis 90 / Die Grünen mit den diffizilen Fragen der konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Die Linke
Wir halten es für dringend notwendig, über neue Lösungsansätze zu diskutieren, die einen transparenten und freien Zugang zu Informationen und allen Kulturgütern ermöglichen und den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Vergütung gewährleisten. Das vieldiskutierte Konzept der Kulturflatrate ist eine der Möglichkeiten, aber sicher kein »Allheilmittel«. Am 15. Mai 2009 haben wir uns auf einer Konferenz der Fraktion mit den Fragen des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter ausführlich beschäftigt. Wir haben verabredet, dass wir die verschiedenen Modelle einer Kulturflatrate mit den betroffenen Akteuren, gern auch mit dem Börsenverein, diskutieren und prüfen wollen, welches der geeignete Weg ist.


6. Muss Netzpiraten das Handwerk gelegt werden — und wenn ja: wie?

CDU
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die CDU setzt sich für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ein, um die Rechte der Urheber im Internet besser zu schützen. Wir befürworten die Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und lnternetprovidern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheber-rechtsverletzungen im Internet und unterstützen dabei eine Regelung unter den Beteiligten. Sollte es allerdings zu keiner Einigung kommen, sind gesetzliche Schritte unausweichlich, um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht einzudämmen. Dabei muss der Schutz des geistigen Eigentums mit den Belangen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden.

SPD
Ohne im Detail nachvollziehen zu können, was unter »Netzpiraten« zu verstehen ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums den Rechtsinhabern unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch gegen diejenigen Dritten eingeräumt haben, die über die Informationen verfügen, welche zur Identifikation eines Rechtsverletzers erforderlich sind. Zu diesen Dritten gehören auch und vor allem die Internetprovider. Damit wird demjenigen, dessen Rechte verletzt werden, die Identifizierung des Rechtsverletzers und damit die Durchsetzung seiner Ansprüche erleichtert. Beinhaltet sind auch Regelungen zur Begrenzung von Abmahnungen  bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen. Demzufolge besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Verletzungen geistigen Eigentums im Internet zu verfolgen und geistiges Eigentums zu schützen.

FDP
Ja. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bleibt eine Herausforderung und eine Aufgabe für die Politik, denn die »Internetpiraterie« ist eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten. Die Bemühungen in anderen Ländern, zum Beispiel in Frankreich, zeigen, dass es sehr schwierig ist, hier rechtlich und technisch befriedigende Lösungen zu finden. Untätigkeit ist aber keine Option. Deshalb brauchen wir in Deutschland endlich eine ergebnisorientierte Debatte über Alternativen zu Internetsperren und über umfassende Strategien gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet unter Einbeziehung aller Beteiligten. Die Bundesregierung ist dieser notwendigen Diskussion viel zu lange ausgewichen. Dadurch ist viel Zeit verloren gegangen. Das schadet nicht nur den Rechteinhabern, sondern auch den Verbrauchern, die das Urheberrecht respektieren Rechtssicherheit im Internet erwarten.  

Bündnis 90/Die Grünen
Unlizensierte Nutzung wird heutzutage zu pauschal als Piraterie und Raub kriminalisiert. Wir wollen neue Wege beschreiten, um einen fairen Interessenausgleich für die private Nutzung von Kulturgütern und die Vergütung der Rechteinhaber zu finden. Dafür sind die massenhafte Überwachung des Internets und der Einsatz von digitalen Rechtemanagement-Systemen (DRM) nicht der richtige Weg. Diese Maßnahmen stellen zu große Eingriffe in die Privatsphäre dar und verletzen die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Ein pauschales Vergütungsmodell wie die Kulturflatrate kann hier eine richtige Lösung sein, um unterschiedliche Interessen zusammenzubringen.

Die Linke
Falls mit dem Begriff Nutzer gemeint sind, die Dateien für den privaten Gebrauch tauschen, plädieren wir für eine pragmatische Lösung mit Augenmaß. Breite Schichten der Bevölkerung, besonders Schulkinder und Jugendliche, sollten nicht kriminalisiert werden. Die Linke hat sich daher für eine Bagatellgrenze beim Urheberrecht sowie für das Recht auf Privatkopie ausgesprochen. Kommerzielle Raubkopierer werden nach der geltenden Gesetzeslage ohnehin angemessen zur Verantwortung gezogen. Falls in der Frage die Partei »Die Piraten« angesprochen ist, verweisen wir darauf, dass in unserer Demokratie jeder verfassungsgemäße politische Inhalt im Rahmen einer Partei vertreten werden kann. Wir gehen jedoch davon aus, dass das Thema »Internetpolitik« auch bei unserer Partei gut aufgehoben ist.