In dem kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist (zuletzt 4. September; nun 8. September 10 Uhr New Yorker Zeit) eingegangenen Schriftsatz werden zentrale Argumente genannt, denen zufolge das Gericht den Vergleich ablehnen müsste. Es sind vor allem vier Punkte, auf sich die das mit zahlreichen Verweisen auf frühere Entscheidungen gespickte Dokument konzentriert.
Punkt 1: Amazon spricht dem Gericht die Berechtigung ab, überhaupt eine Regelung für die Digitalisierung und die Nutzung von Werken zu treffen, deren Rechteinhaber unauffindbar sind (das Problem der verwaisten Werke). Der Kongress sei das richtige Organ, das eine entsprechende Gesetzgebung in die Wege zu leiten hätte.
Punkt 2: Das vorgeschlagene Settlement sollte abgelehnt werden, weil es ein Kartell von Rechteinhabern schaffen und Google in die Position des exklusiven Vertreibers elektronischer Kopien von Millionen verwaister und sonstiger Werke hieven würde.
Punkt 3: Das Settlement müsse zurückgewiesen werden, weil es auf dem Wege der Enteignung die Kontrolle über verwaiste Werke zu erlangen suche und dabei gegen das Urheberrecht verstoße.
Punkt 4: Die Vereinbarung müsse zurückgewiesen werden, weil sie Google und andere Beteiligte von der Haftung für (Digitalisierungs-)Aktionen befreie, die erst in Zukunft stattfinden und nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Damit wird der Umstand angesprochen, dass Google nach Abschluss des Settlements und der Kompensation der Rechteinhaber mit der Digitalisierung von Werken fortfahren könne, für die kein urheberrechtlicher Anspruch gegenüber Google geltend gemacht wird.