Online-Handel

Amazon verlangt künftig von Verkäufern "Preisparität"

22. März 2010
Redaktion Börsenblatt
Um Käufern "das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten", verlangt Amazon von Verkäufern ab 31. März "Preisparität". Artikelpreis und Gesamtpreis "gleich günstig oder günstiger" im Vergleich zu anderen "nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen".

Die Kernaussage der neuen Regel: "Für diese Verkäufer bedeutet Preisparität, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen."

Die genauen Auswirkungen dieser neuen Regel, die allerdings nicht in erster Linie auf Anbieter von neuen und gebrauchten Büchern zielen dürfte, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch weitgehend unklar. Eine klare Sprache spricht dagegen dieser Abschnitt in den Amazon-FAQ: "Was passiert, wenn ich nicht bereit bin, Parität hinsichtlich des Preises oder anderer anzuwendender Kriterien zu bieten? Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden." Eine Übergangs- und Anpassungsfrist wird bis 1. Mai gewährt.