Versandhandel

Europäischer Gerichtshof mit Versandkostenurteil

16. April 2010
Redaktion Börsenblatt
Im Falle des Widerrufs müssen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen der Hinsendung erstattet werden. Bundesverband des Deutschen Versandhandels fordert Gesetzesreform.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. April, aufgrund einer entsprechenden Anfrage zur Vorabentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2008, führt zur Interpretation der Fernabsatz-Richtlinie (97/7/EG) bezüglich der Übernahme der Versandkosten aus: "Hierzu ist festzustellen, dass der Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 97/7 dem Lieferer im Fall des Widerrufs des Verbrauchers eine allgemeine Erstattungspflicht auferlegt, die sich auf sämtliche vom Verbraucher anlässlich des Vertrags geleisteten Zahlungen unabhängig von deren Grund bezieht." Dies beinhalte den Artikelpreis und die Versandkosten der Hinsendung. Lediglich die Kosten der Rücksendung der Waren im Rahmen des Widerrufsrechts könnten den Verbrauchern auferlegt werden.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hat daraufhin in einer Stellungnahme "eine Reform des Retourenrechts in Deutschland" gefordert. Der Gesetzgeber müsse "das deutsche Rückgaberecht an das Europarecht anpassen, damit Versandunternehmen Verbrauchern wie in den europäischen Nachbarländern Rücksendekosten berechnen können". In Deutschland würde der Händler nach dem EuGH-Urteil im Widerrufsfall mit den Hinsende- und Rücksendekosten (momentan bei Waren über 40 Euro kostenlos für Verbraucher) belastet.