Online-Handel

Ebay und PayPal-Zwang

23. April 2010
Redaktion Börsenblatt
Das Bundeskartellamt entscheidet, dass Ebay Kleinanbieter verpflichten darf, den Bezahldienst PayPal zu nutzen.

Laut Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat das Bundeskartellamt beschlossen, kein Verfahren gegen Ebay wegen des PayPal-Zwangs für Verkäufer einzuleiten. Damit kann Ebay nun auch Kleinanbieter mit weniger als 50 Bewertungspunkten dazu verpflichten, den Ebay-eigenen Bezahldienst PayPal anzubieten. Damit sei aber keine Entscheidung gefallen, ob Ebay eine marktbeherrschende Stellung innehabe.

Stephan Zoll, Ebay-Geschäftsführer in Deutschland, dazu in einer Ebay-Pressemitteilung: "Wir begrüßen die Bewertung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren. Uns geht es darum, Käufern die Wahl zu ermöglichen. Wir möchten, dass Käufer PayPal als Zahlungsmöglichkeit wählen können, wenn sie von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen. So können sich Käufer bei eBay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht."

Kritiker hatten beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht, weil Verkäufer für den Paypal-Dienst Gebühren zahlen müssen und warfen Ebay gleichzeitig vor, seine marktbeherrschende Stellung zur Expansion des eigenen Tochterunternehmens zu nutzen.