Online-Handel

Kartellamt prüft Amazon-Geschäftsbedingungen

25. April 2010
Redaktion Börsenblatt
Forderung nach "Preisparität": Das Bundeskartellamt prüft nach einem gestern veröffentlichten Bericht der "Wirtschaftswoche" derzeit, ob sie ein förmliches Verfahren gegen Amazon eröffnet.

Eine ähnliche Prüfung laufe gegenwärtig bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bestätigte ein Sprecher gegenüber der "Wirtschaftswoche".

Amazon verlangt von Verkäufern seit Ende März "Preisparität", Artikelpreis und Gesamtpreis müssen seitdem bei Amazon "gleich günstig oder günstiger" im Vergleich zu anderen "nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen" sein. Nur noch bis 1. Mai gewährt Amazon den Verkäufern eine Übergangs- und Anpassungsfrist.