Gestern fand vor dem Landgericht München eine mündliche Verhandlung zur einstweiligen Verfügung gegen die "Preisparität" statt, die aufgrund eines Widerspruchs von Amazon einberufen wurde. Am 23. Dezember soll die Entscheidung, ob die einstweilige Verfügung über diesen Termin hinaus bestehen bleibt, verkündet werden. Bis dahin bleibt die Amazon-Forderung nach "Preisparität" bei Büchern weiterhin untersagt.
Mit der "Preisparität" verlangt Amazon von Händlern, dass sie ihre auf dem Marketplace angebotenen Produkte nicht an anderer Stelle im Internet günstiger offerieren. Das Landgericht München I hatte dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität am 22. April stattgegeben. Amazon hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt.