Grundsatz der Verbandszugehörigkeit ist weiterhin die persönliche Mitgliedschaft (Firmen können die Mitgliedschaft nicht erwerben). Passive Mitglieder des Verbands Deutscher Antiquare haben die gleichen Rechte wie "Vollmitglieder", sind aber bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Prozent des vollen Mitgliedsbeitrags (in Höhe von zurzeit 340 Euro jährlich). Eine Reaktivierung der vollen Mitgliedschaft bei Wiederaufnahme regulärer geschäftlicher Aktivitäten ist möglich, dadurch wird auch die Stimmberechtigung zurückerlangt.
Die lange umstrittene Einführung der passiven Verbandsmitgliedschaft für nicht mehr geschäftstätige Antiquarinnen und Antiquare geht auf einen klaren Beschluss der Mitgliederversammlung in Stuttgart am 25. Januar 2013 zurück. Das Thema hat in den letzten Jahren mit zurückgehenden Mitgliederzahlen und einem auch strukturell bedingten hohen Durchschnittsalter der Verbandsmitglieder erheblich an Bedeutung gewonnen.
Über die Annahme dieser neuen Mitgliedschaftsform – über die man sicher erst in ein oder zwei Jahren angemessen urteilen kann – darf man gespannt sein; ebenso wird sich weisen, ob der deutsche Antiquariatsverband ähnlich wie zum Beispiel seine britische Schwestervereinigung ABA künftig mit weiteren (abgestuften?) Mitgliedschaftsangeboten experimentieren wird.