Bei der Herausnahme der audiovisuellen Medien aus dem Verhandlungsmandat hat sich Medienberichten zufolge bei der Sitzung am 14. Juni schließlich Frankreich durchgesetzt. Die EU-Kommission schreibt in ihrer Presseinformation, das "audiovisual services" zunächst kein Bestandteil der Verhandlungen sein sollen, da hier die EU-Gesetzgebung noch in der Diskussion sei. Allerdings könnte dieser Bereich in einer späteren Verhandlungsphase durch den Ministerrat wieder eingebracht werden.
Im Vorfeld der Sitzung der EU-Handelsminister in Dublin hatte etwa das Europäische Parlament Ende Mai dafür votiert, den Kultur- und Medienbereich aus dem Verhandlungsmandat auszuklammern. Das Votum war für den Ministerrat allerdings nicht bindend. Auch der Börsenverein hatte gefordert, den Kultur- und Medienbereich nicht mitzuverhandeln. Mit der (temporären) Herausnahme der audiovisuellen Medien, sprich des Film- und Musikmarkts, aus dem Verhandlungsmandat konnte diese Forderung offenbar nur zum Teil durchgesetzt werden.
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen sollen noch vor dem Sommer beginnen, so die EU.