Antiquariat
Wider den Beschreibungsklau
22. Januar 2014
Der britische Antiquariatsverband ABA hat seinen "Code of Good Practice" um eine Aussage gegen das Kopieren beziehungsweise unabgesprochene Übernehmen von Kollegenaufnahmen und Bildern ergänzt.
Danach dürfen weder Katalogbeschreibungen noch Bilder von ABA-Mitgliedsfirmen "gestohlen" oder plagiiert werden. Zitate sollen als solche gekennzeichnet werden, für etwaige Übernahmen muss im Vorfeld eine Einwilligung des entsprechenden Kollegen eingeholt werden.
Der Originaltext, den die ABA in ihren "Code of Good Practice" nun eingefügt hat, lautet: "Catalogue descriptions and images are a species of intellectual property: members or their representatives should not steal or plagiarise from their colleagues; any quoted material should be acknowledged, and if substantial use is made of another bookseller's text or images, permission should be sought in advance."