Eine bemerkens- und berichtenswerte Erfahrung haben kürzlich eine deutsche Versandbuchhändlerin und einer ihrer Kunden gemacht. Der Sachverhalt ist simpel: die Buchhändlerin bot ein gebrauchtes Buch zum Preis von 30 Euro bei Abebooks.com an (und nur dort), ein Kunde bestellt das Buch aber über Amazon Marketplace (von dem Abebooks-Angebot weiß er nichts), per Kreditkarte bezahlt er einen Betrag in Höhe von rund 53 Euro. Abebooks rechnet mit der nichtsahnenden Versandbuchhändlerin lediglich den von ihr vorgesehenen Kaufbetrag von 30 Euro ab, die beträchtliche Abweichung kommt erst später durch eine dem Buch beiliegende Rechnung ans Licht, über die der Kunde sich naturgemäß sehr wundert und bei der Versandbuchhändlerin nachfragt, was es denn damit auf sich hat … Mutmaßliche Aufklärung der merkwürdigen Angelegenheit schafft ein freundlicher Teilnehmer einer E-Mail-Runde von Antiquaren und Gebrauchtbuchhändlern, über die der Sachverhalt in anonymisierter Form vorgestellt worden war. Auch die Auflösung, wenn es denn so geschehen ist, ist verblüffend einfach: "Firma A stellt ihre Bücher bei Abebooks ein. Firma B (mir ist eine aus U.S. bekannt) recherchiert diese Angebote und gleicht diese mit der amazon-Datenbank ab (automatisiert natürlich). Gibt es bei amazon dieses Buch nicht oder ist die Preisdifferenz genügend hoch, bietet Händler B das Buch mit einer gewissen Spanne direkt bei amazon an – ohne es physisch zu besitzen. Erhält Händler B dann via amazon eine Bestellung, bestellt dieser Händler das Buch bei Firma A via Abebooks und lässt es direkt an den Kunden ausliefern. Eigentlich wird Händler A darauf hingewiesen, dem Buch keine Rechnung beizulegen, damit die Sache eben nicht ans Licht kommt."
In rechtlicher Hinsicht scheint der Vorgang, am ehesten vielleicht mit der einst von Wilhelm Junk so treffend beschriebenen "Blindaufnahme" in Antiquariatskatalogen zu vergleichen, kaum angreifbar: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abebooks lassen die Nutzung von Anbieterdaten durch Dritte zu, und das Anbieten von Produkten durch Dritte wird zumindest nicht ausgeschlossen. Wichtig wäre aber, dass ein großer Anbieter wie Abebooks/Amazon in seine Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Regelung zu diesem Thema vorsieht, um seine Händler und deren Kunden nicht in die Irre zu führen.
Matthias Loidl, Antiquar in Unterreit-Stadl, betreibt auf winziger Verkaufsfläche einen Feinkostladen mit exklusiven Öffnungszeiten (einmal wöchentlich für drei Stunden sowie nach Vereinbarung …). In einem Zeitungsbericht heißt es: "Auf gerade mal 15 Quadratmetern gibt es da Müslis, Backzutaten, süße und pikante Knabbereien, rund 30 besondere Öl- und Essigsorten, ein Dutzend Bio-Senfe, 25 verschiedene Edelbrände, Meersalze aus Afrika und weitere Lebensmittel, die gezielt ohne künstliche Zusatzstoffe angeboten werden." Geplant ist, so Loidl, demnächst einen Online-Feinkost-Shop zu eröffnen. Der Betrieb des Antiquariats läuft natürlich unverändert weiter, soeben wurde, wie Loidl berichtet, ein Ankauf von 25.000 Büchern getätigt.
Über viele Jahre hinweg wurde das Erdgeschoß des Hauses Eckenheimer Landstraße 42 im Frankfurter Nordend als Ladenantiquariat genutzt, zunächst von Juergen Koch, dann, nach Kochs Umzug nach Berlin, seit 2001 bis zum Herbst 2014 von Uwe Körnig. Nachdem nun Körnig sein Antiquariat geschlossen hat, wie hier berichtet, ist in die Räumlichkeiten ein Goldschmied mit seinem Atelier eingezogen. Der Bericht im Lokalteil der "Frankfurter Rundschau" erzählt die wohl nicht allzu häufige Geschichte eines engagierten Hausbesitzers mit festen Wertvorstellungen.