Österreich

Urheberrechtsnovelle tritt im Oktober in Kraft

13. Juli 2015
von Börsenblatt
Der österreichische Nationalrat hat am 8. Juli die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2015 beschlossen – sehr zum Verdruss des Österreichischen Verlegerverbands, der die im Gesetz enthaltene Neuregelung der Urheberrechtsausnahmen ("Schranken") weiterhin "mit allen Mitteln bekämpfen" will.

Das neue Gesetz tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. Nach Angaben des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB) sei die Regierungsvorlage auf Betreiben von Bundesminister Josef Ostermayer und Bundesminister Wolfgang Brandstetter gegen Widerstände in allen Parteien durchgesetzt worden. Die Novelle führt die Speichermedienvergütung ein, regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Lernplattformen im Intranet und schafft eine sehr weitgehende Schrankenregelung zu Gunsten von Wissenschaftsbibliotheken.

Der Österreichische Verlegerverband hat sich gemeinsam mit der IG Autorinnen und Autoren und der Literar-Mechana viele Jahre für die rechtliche Klarstellung eingesetzt, dass die Leerkassettenvergütung auch auf Speichermedien anzuwenden ist. Deren Vergütungspflicht war bereits bisher geltendes Recht, ihre Durchsetzung wurde aber durch die Zahlungspflichtigen verschleppt. Daher ist die nunmehrige gesetzliche Präzisierung der Speichermedienvergütung ein großer Erfolg für die Urheberinnen und Urheber, den der Hauptverband und der Verlegerverband sehr begrüßen.

Das Gesetz sieht zunächst eine gemeinsame Obergrenze von 29 Millionen Euro für die Erlöse aus der bestehenden Reprographie- und der neu hinzukommenden Speichermedienvergütung vor. In einem Entschließungsantrag hat der Nationalrat präzisiert, dass die Erlöse aus der Reprographievergütung wie bisher 9 Millionen sein sollen und jene für die Speichermedien 20 Millionen.

Schulen und Universitäten dürfen künftig im Intranet (Lernplattformen) Werke (jedoch kein Unterrichtsmaterial) zugänglich machen, wofür eine eigene Vergütung zu leisten ist. Damit wurden die Wünsche der Universitäten, Inhalte zu Unterrichtszwecken nicht mehr nur als Papierkopie, sondern auch digital zur Verfügung stellen zu können, erfüllt.

Aus der Sicht des Österreichischen Verlegerverbands katastrophal ist hingegen die Schrankenregelung zu Gunsten von Wissenschaftsbibliotheken, die zu entschärfen trotz zahlreicher Gutachten aus dem In- und Ausland nicht gelungen ist. Danach ist es Bibliotheken künftig erlaubt, unbeschränkt und kostenlos ganze Bücher digital an Wissenschaftler und Studierende zu versenden. Der Österreichische Verlegerverband wird diese Regelung weiterhin mit allen Mitteln bekämpfen.