Beschluss des Koalitionsausschusses

Kurzarbeitergeld soll verlängert werden

26. August 2020
von Börsenblatt

Das Kurzarbeitergeld soll von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert werden – damit ist dieses bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Das hat der Koalitionsausschuss gestern unter anderem entschieden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits heute ins Bundeskabinett bringen.

Kurzarbeitergeld

Laut Medienberichten soll die neue Bezugsdauer für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Gezahlt werden soll das Kurzarbeitergeld damit bis zum 31. Dezember 2021. Für die anstehenden Kosten für die Bundesgentur für Arbeit in Milliardenhöhe will die Koalition Steuergelder verwenden - als Zuschuss. So solle es nicht zu Steigerungen bei den Sozialbeiträgen kommen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

  • Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese Erstattung könne auf 100 Prozent erhöht werden. Bedingung: Eine Qualifizierung während der Kurzarbeit.
  • Das Kurzarbeitergeld werde weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Laut Schätzung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz könnten die Kosten für die Verlängerung rund zehn Milliarden Euro betragen.

Überbrückungshilfen

Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres verlängert – Stichtag war bisher Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.

Insolvenzrecht

Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert. Ziel sei es, eine Pleitewelle abzuwenden. Bis Ende 2020 soll die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt werden.

Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September für Fälle ausgesetzt worden, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen durch die Corona-Pandemie verursacht worden waren.