Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Das Paar will "Innerstädtischer Tod" (Luchterhand; ET: September 2024) verbieten lassen, weil es sich in Figuren darin wiedererkannte, seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. In dem ganzseitigen Beitrag "Königs langer Kampf" (online hinter der Zahlschranke) in der FAS (6. Juli) geht Julia Encke auf die neue Entwicklung ein – ordnet ein und vergleicht etwa mit dem Fall "Esra". Über ihre Kanzlei hätten die Königs nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheide des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts eingelegt. Das Gericht habe bestätigt, ein Verfahren sei anhängig. Das wäre eigentlich nur nach vorheriger Ausschöpfung des Rechtswegs zulässig, so Encke, über ein reguläres Klageverfahren in drei Instanzen. Mit der Begründung, dass solch ein Verfahren Jahre in Anspruch nehmen würde, hätte das Galeristen-Paar jetzt die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie stehen die Chancen?, das lotet Encke in ihrem Artikel aus.
"Ich würde mich sehr wundern, wenn das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde stattgeben würden", wird Rainer Dresen, Leiter der Rechtsabteilung der Penguin Random House Verlagsgruppe, im Beitrag der FAS zitiert.