Börsenverein: "Jetzt ist die Politik am Zug"
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ausschüttungspraxis urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Börsenverein bedauert die Entscheidung, mit der die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.