Eigentumsverhältnisse an Aufbau-Verlag geklärt
Nach einer 15 Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Verleger Bernd
F. Lunkewitz und der Treuhandanstalt hat der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass der Aufbau-Verlag nie Volkseigentum und daher auch nie Eigentum der Treuhandanstalt war. Das meldet der Verlag. Die Investorengruppe, die den Verlag 1991 von der Treuhandanstalt gekauft hatte, konnte daher das Eigentum daran nicht erwerben. Tatsächlicher Eigentümer blieb der Kulturbund, der den Verlag 1995 rechtswirksam an den Verleger Bernd F. Lunkewitz verkauft hatte.