Online-Handel

Ebay-Urteil: "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung"

19. Juli 2007
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich in einer Beschwerdesache regelmäßige und dauerhafte Internet-Verkäufe aus einer Privatsammlung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
Es ging dabei um die strittige Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit auf der Online-Versteigerungsplattform Ebay. Der Antragsgegner hatte geltend gemacht, lediglich Gegenstände aus einer umfangreichen privaten Sammlung von historischen Poststempeln zu veräußern und daher nicht den Belehrungs- und Informationspflichten sowie sonstigen Vorschriften des Wettbewerbsrechts für professionell-gewerbliche Anbieter zu unterliegen. Das Gericht vertrat angesichts von über 480 Verkäufen mit Käufer-Bewertung innerhalb eines einzigen Jahres eine andere Auffassung des Sachverhalts. Ausschlaggebend für die gerichtliche Einschätzung, die ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden bestätigt, war neben dem Umfang der getätigten Verkäufe vor allem das Merkmal einer „auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Betätigung“. (Aktenzeichen 6 W 27/07)