Recht

Booklooker-Abmahnungen: auch Abebooks reagiert

17. Dezember 2007
von Börsenblatt
Die Düsseldorfer Online-Plattform Abebooks hat inzwischen eine Notiz zur jüngsten Abmahnwelle gegen Booklooker-Anbieter veröffentlicht.
In der von Udo Göllmann verfassten Mitteilung heißt es, gerichtet an die Anbieter auf der Abebooks-Plattform: „Als Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, keine Bücher online anzubieten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden (vgl. Paragraph 7 der AbeBooks Händlervereinbarung). In ihrem amtlichen Mitteilungsblatt BPJM aktuell veröffentlicht die Bundesprüfstelle ihre Indizierungslisten. Als Verkäufer können diese Publikation direkt bei der Bundesprüfstelle beziehen und sich so informieren, welche Bücher Sie nicht im Internet zum Verkauf anbieten dürfen. Wenn Sie nachträglich feststellen, dass entsprechende Artikel in Ihrem Online-Angebot enthalten sind, sollten Sie diese umgehend entfernen. Falls Sie in diesem Zusammenhang eine Abmahnung erhalten, empfehlen wir, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen, wie Sie geeignet darauf reagieren.“ Unterdessen hat eine gestern Abend auf der Nachrichtenseite Heise online veröffentlichte Meldung für eine weitere erregte Debatte über die Vorgänge geführt – zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden dort bereits 229 Kommentare abgegeben.