Online-Buchhandel

Booklooker beschränkt Artikelzahl für Privatanbieter

6. Februar 2008
von Börsenblatt
Ab 1. März dürfen Anbieter, die bei Booklooker als Privatverkäufer angemeldet sind, insgesamt maximal 750 Artikel gleichzeitig auf der Plattform anbieten.
Zur Begründung dieser Maßnahme führt Booklooker unter anderem die momentan vermehrt auftretenden Abmahnungen gegen private Anbieter wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen an. Privaten Verkäufern, die weiterhin mehr als 750 Artikel anbieten möchten, empfiehlt Booklooker die Anmeldung eines (Klein-)Gewerbes und die Umstellung auf einen gewerblichen Account. Privatanbieter mit mehr als 750 Artikeln im Angebot haben bis Anfang März Zeit zu einer entsprechend Reduzierung oder Umwandlung ihres Accounts. Danach wird die Angebotszahl auf 750 Stück reduziert, wobei die zu löschenden Angebote zufällig ausgewählt werden. Nach Mitteilung von Booklooker-Geschäftsführer Daniel Conrad sind nach gegenwärtigem Stand 650 Privatanbieter von der Änderung betroffen. In einer der Redaktion vorliegenden E-Mail von Booklooker an die Betroffenen heißt es weiter: "Wir sind sicher, dass der Flohmarkt-Charakter durch diese Maßnahme nicht verloren geht. 750 Artikel sind für einen 'Otto Normalverbraucher’, der auf die Einnahmen durch den Verkauf nicht angewiesen ist, eine ganze Menge.“ Bei einer von Booklooker im Vorfeld gestarteten Umfrage hatten sich 65 Prozent der gewerblichen und privaten Anbieter für eine solche Beschränkung der Artikelzahl ausgesprochen. 23 Prozent der Antworten fielen klar ablehnend aus ("Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben“). Die Umfrage ging allerdings noch von einer Obergrenze von 500 Artikeln aus; dies wurde nun nach oben angepasst.