Karl May

Streit um Karl May-Nachlass

23. März 2008
von Börsenblatt
In der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ berichtet Stefan Locke heute über den zum Verkauf stehenden Karl May-Nachlass – und die höchst unterschiedlichen Preisvorstellungen der verhandelnden Parteien.
Der Nachlass – bestehend aus mehreren Roman-Originalmanuskripten, Gedichten, mehr als 300 Briefen und Ansichtskarten, Kompositionen und persönlichen Dokumente Karl Mays – befindet sich seit 1992 im Alleinbesitz des Bamberger Karl May-Verlegers Lothar Schmid, des Sohn des Urverlegers von Karl May. Kaufinteressent ist der Freistaat Sachsen, der den Nachlass gern für den Bestand der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden erwerben möchte. Schmids Preiserwartung liegt bei 15 Millionen Euro. Sachsen hält damit den Wert des Materials für weit überschätzt – und beide Seiten stützen sich auf Gutachten, die ihren Standpunkt untermauern (an dieser Stelle bleibt Lockes Artikel leider vage und ungenau, erwähnt werden als Gutachter das Auktionshaus Hartung & Hartung in München, der Verband Deutscher Antiquare und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels). Schmid hat dem Freistaat Sachsen eine Frist bis 10. April gesetzt; sollte es bis dahin nicht doch noch zu einer Einigung kommen, werde er den Nachlass versteigern lassen. Was bei einer solchen Versteigerung allerdings am Ende herauskäme – das ist vollkommen offen. Stefan Locke: Unter Geiern. Der Nachlass von Karl May steht zum Verkauf, aber der Preis bleibt strittig. Jetzt droht dem einzigartigen Archiv die Versteigerung. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 12, 23. März 2008, S. 60.