Der Rowohlt Verlag hatte im Februar Klage gegen das Nachrichtenmagazin eingereicht, weil es eine Rezension über Daniel Kehlmanns neuen Roman "Ruhm" zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag veröffentlicht hat. "Das sind wir auch unseren Kunden, den Buchhändlern, schuldig, die in einer unangenehmen Situation stecken, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist", begründete Rowohlt Marketing- und Vertriebschef Lutz Kettmann diesen Schritt gegenüber boersenblatt.net. Für Rowohlt sei es wichtig, dass die Situation um den Erstverkaufstag ein für allemal geklärt werde, so Kettmann.
Der Vorsitzende Richter betonte heute offenbar, dass der Prozess keine Grundsatzentscheidung für den Umgang mit Sperrfristen liefern könne. Es lasse sich nicht klar trennen, in welchem Umfang der Beitrag als Porträt oder als Rezension anzusehen sei.