Piraterie

Gema hat erfolgreich gegen den Web-Dienst Rapidshare geklagt

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Auf Antrag der Gema hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes "rapidshare.com" per Urteil untersagt, ca. 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Damit ist erstmals eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro ergangen. Der Sharehosting-Dienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Das Gericht stellte zudem fest, dass die von "rapidshare.com" - und anderen Sharehostern - angeblich getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um über den Dienst begangene Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern.