Landgericht Hamburg

RapidShare geht in die nächste Instanz

23. Juli 2015
von Börsenblatt
RapidShare wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni Berufung einlegen. Auf Antrag der GEMA hat das Gericht dem Sharehosting-Dienst untersagt, ca. 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Nach Mitteilung von RapidShare soll in dieser Sache ein Urteil des Bundesgerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs erwirkt werden.

"Der BGH stellte bereits bei der 'Tonbandentscheidung' fest, dass Prüfpflichten nicht nur für den Diensteanbieter, sondern auch für den Nutzer zumutbar sein müssen. Die Maßnahmen können sich nicht nur allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen", lässt sich Bobby Chang, COO von RapidShare, in der Pressemitteilung zitieren. Die GEMA habe erneut nicht darzustellen vermocht, wie die Verbreitung der Musikstücke hundertprozentig verhindert werden könne.