Landgericht Hamburg
RapidShare geht in die nächste Instanz
23. Juli 2015
RapidShare wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni Berufung einlegen. Auf Antrag der GEMA hat das Gericht dem Sharehosting-Dienst untersagt, ca. 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Nach Mitteilung von RapidShare soll in dieser Sache ein Urteil des Bundesgerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs erwirkt werden.