Vertragsentwurf zur Google Buchsuche

Europa bis auf Großbritannien beim Google Book Settlement ausgeklammert

14. November 2009
von Börsenblatt
Denny Chin, Richter am Federal District Court in Manhattan, hat den revidierten Entwurf für das Google Book Settlement angenommen. Maßgeblicher Inhalt: Bis auf Großbritannien bleibt Europa beim Google Booksettlement außen vor. Die Vereinbarung würde demnach nur Bücher umfassen, die beim US-Copyright-Büro registriert oder in den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada erschienen sind.

Bis zuletzt hatten Google, die Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegerverband AAP verhandelt, um die Einwendungen des US-Justizministeriums und ausländischer Verleger zu entkräften. Laut der Fachzeitschrift "Publishers Weekly" hätten die verhandelnden Parteien beschlossen, nur solche Länder mit einzubeziehen, "die eine gemeinsame Rechtgeschichte" und "ähnliche Buchhandelspraktiken" teilen.

In dem Vertragsvorschlag wurden Googles künftige Nutzungsrechte an den eingescannten Titel eingegrenzt. Print-on Demand, Download und Abomodelle sollen möglich sein. Google kann wie geplant anderen Händern die Möglichkeit einräumen, einen Online-Zugang zu den unter das Settlement fallenden E-Books zu verkaufen. 

Neben dem Book Rights Registry soll ein vom Gericht bestätigter, unabhängiger Treuhändler ("fiduciary") eingesetzt werden, der über verwaiste Bücher entscheidet. 

Der finanzielle Rahmen hat sich nicht geändert: Rechteinhaber sollen 63 Prozent der Einnahmen aus der Buchsuche erhalten, Google 37 Prozent. 

Jetzt wird erwartet, dass Richter Denny Chin in Kürze einen Zeitrahmen für die Einsprüche gegen den Vertragsentwurf festlegt. Mit einem Abschluss, dem "Final Fairness Hearing" kann im Februar 2010 gerechnet werden. 

Damit wäre die Rechtslage für die von Google eingescannten deutschen Titel insoweit klar, als sie von Google nicht in der Buchsuche angezeigt werden dürfen. Eine Rücknahme der Titel (Removal) müsste nicht ausdrücklich erklärt werden. Google kann jedoch nicht daran gehindert werden, weitere Bücher einzuscannen. Sollten Titel widerrechtlich angezeigt werden, müsste dies in Deutschland gerichtlich geklärt werden.

Die europäischen Verleger werden zudem versuchen, eine pragmatische Lösung für die vergriffenen und verwaisten Werke zu finden, die das Urheberrecht im Kern wahrt, aber zugleich auch mit Kompromissen verbunden sein wird. Der Börsenverein strebt eine entsprechende Lösung über die VG Wort an.

Weitere Einzelheiten zum revidierten Google Book Settlement lesen Sie am Sonntag auf boersenblatt.net.