Das Gericht bezieht sich dabei, wie pocket-lint berichtet, auf die Modelle Galaxy Tab 7.7, Galaxy 10.1 und Galaxy Tab 8.9. Design-Patente von Apple würden mit den Geräten nicht verletzt. Rund 50 Designs, die bereits vor 2004 von anderen patentiert worden seien, hätten auch Apple beeinflusst. Und Apple wiederum hätte im Verfahren seine Forderung – eine Verbot der Galaxy-Serie, da eine Design-Kopie – unter anderem auf Basis einiger solcher Patente gestellt.
Weiter sah das Gericht, so pocket-lint weiter, "deutliche Unterschiede" in der Gestaltung ("sichtbar für das bloße Auge") zwischen den betroffenen Geräten der Galaxy-Serie und dem iPad.
Der Rechtsstreit um das Design der Geräte wird zwischen Apple und Samsung weltweit geführt. In Deutschland lehnte das Landgericht Düsseldorf im Februar eine einstweilige Verfügung gegen einen Verkauf des Galaxy Tab 10.1 N ab. Das Hauptverfahren, bei dem es auch um ein Verkaufsverbot weiterer Galaxy-Modelle geht, ist für den 25. September angesetzt.