Kartellrecht

Brüssel: Preisschlacht ums E-Book legalisieren?

7. November 2012
von Börsenblatt
Die EU-Kommission prüft einen von Apple vorgelegten Vergleich im Fall des Unions-Wettbewerbsrecht, wie die Nachrichtenagentur Reuters mit Verweis auf ungenannte Quellen meldet.
Im Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Apple und und mehrere Verlagsgruppen (darunter Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette Livre und Macmillan), prüft Brüssel derzeit einen Vergleich, den Apple vorgelegt haben soll. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters mit Verweis auf ungenannte Quellen. Der Vergleich betrifft das in den Augen der EU-Kommission wettbewerbswidrige Verhalten beim Verkauf von E-Books. Apple und die Verlage sollen im Agenturverfahren die Preise für E-Books miteinander abgesprochen haben. Das Ziel soll gewesen sein, möglichst hohe Preise für E-Books zu erzielen.

Bereits im September dieses Jahres war darum von den EU-Wettbewerbshütern ein Markttest eingeläutet worden – vier der fünf Verlagsgruppen hatten Verpflichtungserklärungen abgegeben: In diesen hatten die Verlage zugesagt , ihre bestehenden Agenturverträge zu beenden und für die Dauer von fünf Jahren keine Meistbegünstigungsklauseln in Verträge aufzunehmen.

In den USA hatten die staatlichen Kartellhüter zur Freude von Amazon Apples Agency-Modell bereits gekippt: Gegen einen Rabatt von 30 Prozent hatten die Verlage E-Book-Preise festgesetzt und eine Meistbegünstigungsklausel eingehalten - damit wollten sich die Verlage vor allem gegen Amazons Dumping-Preise von 9,99 US-Dollar pro E-Book zur Wehr setzen.

Laut Reuters soll der EU-Vergleich im Dezember beschlossen werden. Sicher ist das aber nicht. Eine entsprechende Pressemitteilung der EU-Kommission steht aus. Betroffen vom Vergleich wären dann nur Staaten, in denen es keine Preisbindung (für E-Books) gibt. Dort wäre es Amazon oder anderen Händlern möglich, eine Preisschlacht zu eröffnen – mit ähnlichen Folgen wie in den USA.

Penguin (derzeit noch zu Pearson gehörig), hatte keine Verpflichtungserklärung abgegeben und will den Rechtsstreit bis zum Ende mit juristitischen Mitteln ausfechten.