Titelschutzverletzung

ARD mahnt Verlag Bertz + Fischer wegen Reihentitel ab

7. Februar 2013
von Börsenblatt
Über eine Anwaltskanzlei hat die ARD dem Verlag Bertz + Fischer in Berlin untersagt, den Reihentitel "Ermittlungen in Sachen TATORT" weiter zu nutzen, da "eine solche Verwendung die Marken- und Titelrechte" der ARD verletze. Wie der Verlag mitteilt, begründe die Kanzlei, dass der Reihentitel nicht "notwendig sei", um den Inhalt der Bücher zu beschreiben.

Durch die "Verwendung des bekannten Titels 'tatort' " werde vielmehr "eine besondere Aufmerksamkeit für die beworbene Buchreihe", hervorgerufen, zitiert der Verlag aus dem anwaltlichen Schreiben. Der ARD stünden somit "Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu".

Bertz + Fischer hat sich auf Bücher zum Thema Film, Fernsehen und Kultur spezialisiert; der Verlag gibt eine Buchreihe heraus, die sich eigens mit der Krimi-Reihe "Tatort" kritisch auseinandersetzt. Da der Berliner Verlag nach eigenen Angaben das finanzielle Risiko eines Prozesses gegen die ARD nicht eingehen will, wird er der Aufforderung nachkommen und die Reihe umbenennen. Er bat die Verantwortlichen der ARD in einem Antwortschreiben um Mithilfe bei der Findung eines geeigneten Titels "für die Reihe, die den 'Tatort' behandelt, aber ohne Nennung des Gegenstands im Titel" auskommen solle. Für den Fall, dass von Seiten der ARD kein überzeugenderer Titelvorschlag kommt, will der Verlag die Reihe umbenennen in "Ermittlungen in Sachen jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle untersagt wurde."