BGH-Entscheidung zum Intranet-Paragrafen
Verlagsangebot hat Vorrang
31. Oktober 2013
Hochschulen dürfen Werke nicht zur Intranetnutzung freigeben, wenn ihnen der Verlag den betreffenden Inhalt zu angemessenen Bedingungen zur Lizenzierung angeboten hat. Dies hat der BGH in seiner jetzt vorliegenden Begründung des am 20. März ergangenen Urteils zum Gesamtvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz festgelegt.